Neue Corona Regeln ab 04. Dezember 2021!!!
Der Zugang zum Studio ist nur noch nach Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und zusätzlichem tagesaktuellem Testnachweises möglich!
Aktuelle Testbescheinigungen vom Arbeitgeber sind hierfür auch zulässig.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die ihre Booster Impfung erhalten haben* (vgl. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gemeinsam-gegen-die-vierte-welle/?&pk_medium=messenger&pk_campaign=211202_mes&pk_source=mes&pk_keyword=zweigplus)
Zusätzlich gelten weiterhin die generellen Hygienevorschriften, dass das Betreten des Studios nur symptomfrei gestattet ist und die Maskenpflicht auf allen Laufwegen und in den Kabinen herrscht.