05
12
2021

Neue Ausnahmen bei Testpflicht 2G+

ausgenommen von der Testpflicht sind:

  • Geboosterte Personen
  • Geimpfte Personen, deren letzte Grundimmunisierungs Impfung nicht länger als 3 Monate* zurückliegt
  • Genesene, deren Krankheit nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt

bitte beachtet dies bei Eurem Eintritt ins Studio.
Solltet ihr nicht unter diesen genannten Personengruppen gehören, bringt einen tagesaktuellen Test einer offiziellen Teststelle oder der Arbeit (offiziell unterzeichnet) oder einen verschlossenen Selbsttest, den ihr dann vor unseren Augen durchführen müsst, mit.

wir freuen uns auf Euch

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/

*Änderung gültig ab 27.12.21