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12
2021

Verkürzte 2G+ Ausnahmeregelung ab 27. Dezember 2021

Der Zugang zum Studio ist nur noch nach Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und zusätzlichem tagesaktuellem Testnachweises möglich!

Aktuelle Testbescheinigungen vom Arbeitgeber sind hierfür auch zulässig.

Ausgenommen von der Testpflicht sind:

  • Geboosterte Personen
  • Geimpfte Personen, deren letzte Grundimmunisierungs Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt
  • Genesene, deren Krankheit nachweislich maximal 3 Monate zurückliegt

bitte beachtet dies bei Eurem Eintritt ins Studio.

Solltet Ihr nicht zu diesen genannten Personengruppen gehören, bringt einen tagesaktuellen Test einer offiziellen Teststelle oder der Arbeit (offiziell unterzeichnet) oder einen verschlossenen Selbsttest, den Ihr dann vor unseren Augen durchführen müsst, mit.

Zusätzlich gelten weiterhin die generellen Hygienevorschriften, da das Betreten des Studios nur symptomfrei gestattet ist und die FFP2-Maskenpflicht auf allen Laufwegen und in den Kabinen herrscht.

wir freuen uns auf Euch

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf