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02
2022

Ab dem 23.02.22 gilt die 3G-Regelung!

Ab dem 23.02.22 wurde die Coronaverordnung angepasst und wir befinden uns wieder in der Warnstufe. Somit gilt ab sofort wieder die 3G-Regelung!

Dies Bedeutet der Zutritt zum Studio ist nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Coronatests*, Impf- oder Genesenennachweis möglich!

Der negative Corona-Schnelltest muss

  • vor Ort unter Aufsicht einer volljährigen Person oder durch den Anbieter durchgeführt werden – diese Tests sind nur für die entsprechende Einrichtung gültig,
  • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen oder,
  • von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Corona-Teststation) vorgenommen oder überwacht werden.
  • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
  • Eine häusliche Eigentestung ist nicht ausreichend.

Erhalten bleibt für alle weiter die FFP2-Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form.

Nutzt für euren Coronatest gerne die Teststation direkt vor unserem Studio an der Waschstraße!

Euer Aktiv-Fitness Team

*Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule, müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises,