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01
2022

Ab 28.01.2022 gilt wieder die 2G-Regel!

Ab 28.01.2022 gilt wieder die 2G-Regel, der Zugang zum Studio ist somit nur nach Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises möglich!

Es gelten folgende Ausnahmen:
» Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien°°.
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.°°
» Personen, die sich aus medizinischenn Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.°°

Zusätzlich gelten weiterhin die generellen Hygienevorschriften, das Betreten des Studios ist nur symptomfrei gestattet und es gilt die FFP2-Maskenpflicht für Peronen ab 18 Jahren auf allen Laufwegen und in den Kabinen!

°Gilt nicht für Sauna
°°Negativer Antigen-Test erforderlich

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf